Einwohnerversammlung: Langenlonsheim will Windkraft

Keine Einwände gab es in der Einwohnerversammlung in Langenlonsheim. Die Gemeinde Langenlonsheim will die Windkraft. Das wurde auf der gut besuchten Einwohnerversammlung deutlich. Nachdem sich der dortige Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat und jetzt auch der Gemeinderat Guldental für die Ausweisung der 119 Hektar großen Vorrangfläche am Südrand des Langenlonsheimer Waldes ausgesprochen haben, gibt es keine Hürden mehr, um das Genehmigungsverfahren umgehend auf den Weg zu bringen. Zumal die leitende Planerin der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Christiane Donnerstag, mitteilte, dass keine Einwände von Bürgern zu dem Vorhaben eingingen. „Wir können als Wirtschaftsstandort nicht nur ein Zeichen setzen, sondern auch eine Vorreiterrolle übernehmen, denn nicht erst seit Fukushima wissen wir, dass wir uns von der Atomkraft verabschieden müssen“, sagte Ortsbürgermeister Michael Cyfka. Gedacht sei an den Bau von voraussichtlich fünf Windkraftanlagen, die der Gemeinde auch einiges an Einnahmen bringen. Dass diese nicht gerade unerheblich sind, zeigte Forstamtsleiter Michael Diemer (Kastellaun) auf. So liegen die Pachteinnahmen bei einer Anlage mit einer Leistung von 3,4 Megawatt bei rund 40 000 Euro jährlich. Diemer zerstreute die Bedenken, die Windräder würden in den Wald kommen. Einschließlich der Zuwegung würde für die großen Windräder etwa ein Hektar an Fläche benötigt. Laut Planerin Donnerstag gibt es einige Kriterien, die es erschweren, tiefer als vorgesehen in den Wald zu gehen: Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen. Weinlagen seien kein Ausschlusskriterium und daher für die Planungsgemeinschaft auch nicht maßgebend.

Falsche Zahlen

Bürgermeister Michael Cyfka ging kurz auf die 750 Guldentaler Einwendungen ein. Hier seien Unterschriften aufgrund falscher Zahlen geleistet worden. Dass angeblich bis zu 25 Windräder aufgestellt werden, habe die Bürger erschreckt: „Da hätte ich auch unterschrieben“, sagte Cyfka. Christiane Donnerstag betonte, dass es keine wichtigen Gründe gibt, die gegen eine Ausweisung der Vorrangfläche sprechen.